Was GDP-Inspektoren wirklich beanstanden: Die 7 häufigsten Findings im pharmazeutischen Großhandel
Ein Datenblick in über zehn Jahre EudraGMDP-Non-Compliance-Reports zeigt, woran GDP-Inspektionen am häufigsten scheitern – und welche dieser Findings auf Lücken in der Warenwirtschaft zurückzuführen sind.
Eine GDP-Inspektion ist selten ein Pech. Sie ist die Auswertung dessen, was über Monate – manchmal Jahre – aufgebaut wurde: Prozesse, Daten, Dokumentation. Wer wissen will, wo die eigene Aufstellung am Tag X belastbar sein muss, sollte nicht raten, sondern nachsehen, woran andere gescheitert sind.
Die EudraGMDP-Datenbank der Europäischen Arzneimittel-Agentur veröffentlicht Non-Compliance-Reports der nationalen Überwachungsbehörden. Die Eintragungen, seit das Modul für die gute Vertriebspraxis vor über zehn Jahren eingeführt wurde, zeichnen ein erstaunlich konsistentes Bild: Die wirklich teuren Findings drehen sich nicht um Exotik. Sie drehen sich um sieben wiederkehrende Themen – und in den meisten Fällen ist die Warenwirtschaft mitten im Geschehen.
1. Die Verantwortliche Person ist nominell da, aber nicht im System verankert
Eine der am häufigsten dokumentierten Fundkategorien betrifft die Verantwortliche Person der Großhandelserlaubnis nach Arzneimittelrecht. Auffällig: Häufig liegt das Problem weniger in der Qualifikation als in der gelebten Einbindung. Die VP ist ernannt, aber Freigaben werden faktisch von anderen gezeichnet. Quarantäne-Entscheidungen, Rückruffreigaben und Reklamationsbewertungen laufen ohne dokumentierten Eingriff der VP durch.
Was Inspektoren prüfen: Lässt sich für jede regulatorisch der VP zugeordnete Entscheidung im System der Bezug zur VP rekonstruieren – mit Zeitstempel, Nutzer und Wert vor und nach der Entscheidung? Wenn die Antwort „über E-Mail-Bestätigungen aus dem Postfach" lautet, ist das Finding schon geschrieben.
2. Wareneingang ohne belastbare Freigabe-Logik
Der Wareneingang ist die kritische Schnittstelle, an der Verantwortung übergeben wird. Häufiges Finding: Ware wird gebucht, aber die formale Freigabe und die Quarantäne-Logik existieren nur auf dem Papier oder in einer Excel-Datei neben dem System. Inspektoren rekonstruieren in solchen Fällen gerne mit einer einfachen Frage: „Zeigen Sie mir bitte den Bestand, den Sie heute Morgen vereinnahmt, aber noch nicht freigegeben haben."
Wenn Quarantäne kein Status im Bestand ist, sondern ein Aufkleber auf einer Palette, kennen wir bereits den Ausgang des Gesprächs. Ein GDP-konformes System hält Quarantäne als realen Bestandsstatus, sperrt automatisch jede Auslagerung daraus und protokolliert die Freigabe als signierte Handlung.
3. Temperaturzonen ohne Bestandsbezug
Bei temperaturempfindlichen Arzneimitteln reicht es nicht, ein Logger-Protokoll vorzuweisen. Die häufige Lücke: Es existiert kein direkter Bezug zwischen Charge, Lagerzone und Temperaturhistorie. Wird eine Temperaturabweichung dokumentiert, gibt es keinen automatischen Mechanismus, der die in dieser Zone zum Zeitpunkt der Abweichung gelagerten Chargen identifiziert und in Quarantäne setzt.
Das ist kein theoretisches Risiko. Wir haben mehrfach gesehen, dass Inspektoren Datum und Uhrzeit einer dokumentierten Abweichung nehmen und live im System fordern: „Welche Chargen waren in dieser Stunde in dieser Zone, und wie wurde damit umgegangen?" Diese Frage in unter drei Minuten beantworten zu können, ist kein Nice-to-have. Es ist die Anforderung.
4. Arzneimittelrechtliche Anzeigepflichten werden übersehen
Eine der unauffälligsten, aber regelmäßig dokumentierten Findings: Änderungen, die der Behörde vor Wirksamwerden angezeigt werden müssen, werden vergessen. Adresswechsel, Wechsel der VP, Erweiterung der Tätigkeit, neue Sortimentsgruppen – die EudraGMDP enthält Reports, in denen genau das aufgefallen ist, als die Behörde eine Routineinspektion vorbereitete und die hinterlegten Stammdaten nicht mehr stimmten.
Hier hilft Software nicht, indem sie die Anzeige für Sie übernimmt. Sie hilft, indem sie Stammdaten-Änderungen, die regulatorische Relevanz haben, als solche markiert und einen Workflow erzwingt: „Diese Änderung erfordert eine arzneimittelrechtliche Anzeige – bestätigen Sie die Anzeige oder dokumentieren Sie die Begründung."
5. securPharm-Alarme ohne saubere Eskalationsspur
Seit 2019 ist die Verifikation am Übergabepunkt Pflicht. Die häufige Lücke heute liegt nicht mehr im fehlenden Scan, sondern in der Behandlung von Alarmen. Ein Alarm, der auf eine bereits ausgebuchte Packung hinweist, ist ein meldepflichtiger Verdacht auf Fälschung. Inspektoren prüfen: Wie wurde dieser Alarm bewertet, wer hat freigegeben oder eskaliert, wann wurde gemeldet?
Wenn securPharm-Alarme in einem separaten Tool laufen, das mit dem Warenwirtschaftssystem nicht verbunden ist, fehlt am Tag der Inspektion genau die Brücke: Welcher Auftrag, welche Charge, welcher Kunde waren betroffen, und wo ist die Ware jetzt? Eine native Integration ist hier kein technisches Schlagwort, sondern Voraussetzung für eine durchgängige Spur.
6. Selbstinspektionen ohne dokumentierte CAPAs
Die GDP-Leitlinie verlangt regelmäßige Selbstinspektionen mit dokumentierten Korrekturmaßnahmen. Findings gibt es regelmäßig in zwei Varianten: Entweder fehlen Selbstinspektionen ganz, oder sie finden statt, aber die dabei festgestellten Abweichungen werden weder mit Fristen noch mit Verantwortlichkeiten versehen, und die Wirksamkeit der Korrekturmaßnahmen wird nicht überprüft.
Das Problem ist selten Faulheit. Es ist fehlende Nachvollziehbarkeit. Wenn die festgestellten Abweichungen in einem Word-Dokument auf einem Laufwerk leben, gibt es keine systemische Erinnerung, keine belastbare Verknüpfung zur Ursache und keinen Nachweis der Schließung. Sobald jede Abweichung mit Ursache, Verantwortlicher Person, Frist und Wirksamkeitsprüfung nachvollziehbar dokumentiert wird, wird aus einer Pflichtübung ein lebendiger Qualitätsregelkreis. Wie eine Behörde diese Spur im Detail abfragt, zeigt die Checkliste zur Behördeninspektion.
7. Audit-Trail nicht inspektionsfähig
Der Klassiker zum Schluss: Audit-Trails existieren, aber sie sind weder vollständig noch verlässlich exportierbar. Inspektoren akzeptieren keine selektiven Auszüge. Sie wollen sehen, dass jede Aktion im System – Stammdatenänderung, Freigabe, Rückbuchung, Rückruf, securPharm-Reaktion – mit Nutzer, Zeitstempel sowie Wert vor und nach der Änderung protokolliert wird, ohne Möglichkeit zur nachträglichen Modifikation.
EU-GMP Annex 11 ist hier eindeutig: Computerisierte Systeme müssen Aufzeichnungen über Daten und Änderungen so führen, dass diese vollständig nachvollziehbar sind, und der Audit-Trail muss über die gesamte Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnung les- und prüfbar bleiben. Wenn Ihre Warenwirtschaft Audit-Logs nach 90 Tagen rotiert, weil das ursprünglich nicht dafür gedacht war, ist das ein Finding, das in der Inspektion nicht mehr zu reparieren ist. Die Prinzipien dahinter ordnet der Beitrag zu ALCOA+ und Datenintegrität.
Was diese Findings gemeinsam haben
Wer die Liste durchgeht, sieht ein Muster: Sechs der sieben häufigsten Findings sind nicht primär Prozess-Findings. Sie sind Werkzeug-Findings. Sie entstehen, weil eine generische Warenwirtschaft regulatorische Anforderungen nicht nativ abbildet und Anwender gezwungen sind, die Lücken mit Excel-Tabellen, separaten Tools und mündlichen Absprachen zu schließen. Diese Konstruktionen halten dem Tagesgeschäft stand. Sie halten einer GDP-Inspektion nicht stand.
Die Lösung ist nicht, mehr SOPs zu schreiben. Die Lösung ist, dass die Software, in der Ihr Geschäft täglich läuft, genau die Prozesse abbildet, die der Inspektor sehen will – mit Quarantäne als Bestandsstatus, mit chargenbezogenen Temperaturzonen, mit unveränderlichem Audit-Trail und mit nativer securPharm- und MSV3-Integration. Nicht als Modul, das einmal pro Jahr für die Inspektion angeworfen wird, sondern als operative Wirklichkeit jeden Tag. Den größeren Rahmen dazu zeichnet der Leitfaden zur GDP-Warenwirtschaft.
Häufig gestellte Fragen zu den häufigsten GDP-Findings
Dieser Beitrag erschien auf entroit.com. Bei entroit wird GDP-konforme Warenwirtschaft für pharmazeutischen Großhandel, Medizinprodukte-Distribution, Cannabis-Großhandel und Apotheken mit Großhandelserlaubnis entwickelt.
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